Auszug aus: Hoppe, Stephan: Die funktionale und räumliche Struktur des frühen
Schloßbaus in Mitteldeutschland. Untersucht an Beispielen landesherrlicher
Bauten der Zeit zwischen 1470 und 1570. Köln 1996.
Zusammenfassung (S. 475 ff):
Durch die hier erstmals in größerem Umfang und entsprechender
Detailliertheit vorgenommene Kombination zeitgenössischer Schloßinventare
mit dem Restbaubestand und anderen Quellengattungen haben sich eine Vielzahl
neuer Einblicke in die innere architektonische Organisation und die Nutzungsstruktur
früher deutscher Schloßbauten ergeben. Wesentliche architektonische
und funktionale Eigenheiten deutscher Renaissanceschlösser des 16.
Jahrhunderts sind im mitteldeutschen Untersuchungsgebiet bereits im späten
15. Jahrhundert entwickelt worden. Eine führende Rolle scheint dabei
der kursächsische Hof gespielt zu haben; es fehlen allerdings bis
jetzt vergleichbare Untersuchungen zu anderen deutschen Regionen.
Zu den bedeutendsten der gegen Ende des 15. Jahrhunderts bereits überregional
verbreiteten Neuerungen in der inneren Raumorganisation gehörte die
in allen untersuchten Anlagen voll ausgebildete und durchgehend angewandte
Ausdifferenzierung und Gruppierung einzelner Wohnbereiche in Gestalt
zweiräumiger Appartements. Diese wurden immer aus einer
vorderen Wohnstube und einer nachgeordneten Schlafkammer gebildet und unterschieden
sich damit prinzipiell von zeitgleichen westeuropäischen Appartementlösungen.
In Mitteleuropa wurde der vordere Wohnraum stets durch einen Ofen beheizt,
während die Schlafkammer höchstens einen Kamin besaß. Die
Albrechtsburg in Meißen von 1471, der Alte Saalflügel in Torgau
von 1482 und das Wittenberger Schloß von 1489 stellten aufschlußreiche
frühe Beispiele für diesen Appartementtyp und den signifikanten
Zusammenhang zwischen Raumnutzung und Heizungstechnik dar.
Diese Bauten belegen gleichzeitig die grundlegende Bedeutung des Appartementschemas
für die architektonische Gesamtkonzeption der frühen Schloßbauten.
Dazu gehört vor allem das erst in Kenntnis der funktionalen Raumorganisation
zu würdigende Bestreben der Baumeister, den Bewohnern der repräsentativsten
tagsüber zu nutzenden Wohnräume eine möglichst großzügige
Belichtung und mehrseitige Ausblicke in die Umgebung der
Schlösser zu ermöglichen. Diese - sicher als Herrschaftsgestus
zu verstehende - Miteinbeziehung des Ausblicks und bewußte Gestaltung
der Befensterung, die auch bei der Anlage anderer herrschaftlicher Räume
eine große Rolle spielte, kann als ein Wesensmerkmal der untersuchten
spätgotischen mitteldeutschen Schloßarchitektur angesehen werden,
das auch noch für den davon abgeleiteten deutschen Schloßbau
des 16. Jahrhunderts von grundlegender Bedeutung war. Vor diesem Hintergrund
lassen sich nicht nur viele innere, scheinbar regellose Grundrißlösungen
erstmals erklären; vielmehr dürften auch die Plazierung ganzer
Baukörper und sogar einzelne Gesamtgrundrisse hierdurch beeinflußt
worden sein.
Später trat dieses Prinzip in Konflikt mit den regelmäßigen
Idealgrundrissen der italienischen Renaissance.
Ein unerwartetes Bild bietet darüber hinaus das im frühen
deutschen Schloßbau in diesem Umfang bisher nicht vermutete Vorhandensein
von Rückzugsräumen für den herrschaftlichen Gebrauch.
Diese Schreib-, Studier- oder Werkräume konnten, wie die Albrechtsburg
zeigt, den Wohnappartements angegliedert sein, oder aber Refugien in den
oberen Regionen, besonders innerhalb von Türmen, bilden. Dies entsprach
den im westeuropäischen Bereich bereits beobachteten zeitgenössischen
Tendenzen der Raumentwicklung. In den oberen, weniger zugänglichen
Regionen wurden außerdem gerne die Frauenwohnbereiche, Sammlungsräume
oder Bibliotheken plaziert.
Das 16. Jahrhundert brachte hinsichtlich der funktionalen Ausdifferenzierung
nur einen zurückhaltenden Wandel der in der Spätgotik gefundenen
Lösungen. Eine grundlegende architektonische Neuerung war aber in
Deutschland im ersten Drittel des 16. Jahrhunderts die Einführung
separater Tafelstuben für die herrschaftliche Mahlzeit. Auch bei
der Anlage dieser herrschaftlichen Sonderräume wurde auf eine mehrseitige
und damit repräsentative Befensterung geachtet. Mit ihrem Aufkommen
war ein langsamer Bedeutungsverlust der um 1500 noch als gemeinsamer Alltagsspeiseraum
genutzten Hofstuben verbunden. Diese Hofstuben blieben zwar auch
noch das ganze 16. Jahrhundert hindurch unverzichtbare Bestandteile eines
Schlosses, erfuhren aber keine künstlerische Weiterentwicklung mehr
und verloren langsam ihren ursprünglichen Rang. Die ebenfalls zum
Grundraumprogramm gehörenden Hauptsäle, die als heizungslose
Räume in den untersuchten frühen Schloßbauten nicht zur
täglichen Nutzung vorgesehen waren, erreichten dagegen im Laufe des
16. Jahrhunderts architektonisch eine größere Autonomie und
wurden nun mit reicher wandfester Ausstattung bzw. Bildprogrammen versehen;
so erst wurden sie auf Kosten der Hofstuben zu den Hauptrepräsentationsräumen
großer Schloßanlagen.
Anhand der untersuchten Bauten konnte nachgewiesen werden, daß
der frühe mitteldeutschen Schloßbau in der funktionalen Differenzierung
der ambitioniertesten Bauten zwar weitgehend der westeuropäischen
Entwicklung entsprach, darüber hinaus aber eine Reihe von Detaillösungen
hervorgebracht hat, die dort unbekannt waren. Diese spezifisch deutschen
Traditionen, die bereits im 15. Jahrhundert eigenständig entwickelt
waren, wurden unabhängig von stilistischen Wandlungen im wesentlichen
bis ins 17. Jahrhundert fortgeführt. Erst dann wurden verstärkt
französische Traditionen der inneren Raumorganisation rezipiert, die
zu typischen Elementen auch des deutschen Schloßbaus des Barocks
wurden. [...].
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(c) by Stephan Hoppe 2002/2005
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