Auszug aus: Hoppe, Stephan: Die funktionale und räumliche Struktur des frühen Schloßbaus in Mitteldeutschland. Untersucht an Beispielen landesherrlicher Bauten der Zeit zwischen 1470 und 1570. Köln 1996.
 

Zusammenfassung (S. 475 ff):


Durch die hier erstmals in größerem Umfang und entsprechender Detailliertheit vorgenommene Kombination zeitgenössischer Schloßinventare mit dem Restbaubestand und anderen Quellengattungen haben sich eine Vielzahl neuer Einblicke in die innere architektonische Organisation und die Nutzungsstruktur früher deutscher Schloßbauten ergeben. Wesentliche architektonische und funktionale Eigenheiten deutscher Renaissanceschlösser des 16. Jahrhunderts sind im mitteldeutschen Untersuchungsgebiet bereits im späten 15. Jahrhundert entwickelt worden. Eine führende Rolle scheint dabei der kursächsische Hof gespielt zu haben; es fehlen allerdings bis jetzt vergleichbare Untersuchungen zu anderen deutschen Regionen.
Zu den bedeutendsten der gegen Ende des 15. Jahrhunderts bereits überregional verbreiteten Neuerungen in der inneren Raumorganisation gehörte die in allen untersuchten Anlagen voll ausgebildete und durchgehend angewandte Ausdifferenzierung und Gruppierung einzelner Wohnbereiche in Gestalt zweiräumiger Appartements. Diese wurden immer aus einer vorderen Wohnstube und einer nachgeordneten Schlafkammer gebildet und unterschieden sich damit prinzipiell von zeitgleichen westeuropäischen Appartementlösungen. In Mitteleuropa wurde der vordere Wohnraum stets durch einen Ofen beheizt, während die Schlafkammer höchstens einen Kamin besaß. Die Albrechtsburg in Meißen von 1471, der Alte Saalflügel in Torgau von 1482 und das Wittenberger Schloß von 1489 stellten aufschlußreiche frühe Beispiele für diesen  Appartementtyp und den signifikanten Zusammenhang zwischen Raumnutzung und Heizungstechnik dar.
Diese Bauten belegen gleichzeitig die grundlegende Bedeutung des Appartementschemas für die architektonische Gesamtkonzeption der frühen Schloßbauten. Dazu gehört vor allem das erst in Kenntnis der funktionalen Raumorganisation zu würdigende Bestreben der Baumeister, den Bewohnern der repräsentativsten tagsüber zu nutzenden Wohnräume eine möglichst großzügige Belichtung und mehrseitige Ausblicke in die Umgebung der Schlösser zu ermöglichen. Diese - sicher als Herrschaftsgestus zu verstehende - Miteinbeziehung des Ausblicks und bewußte Gestaltung der Befensterung, die auch bei der Anlage anderer herrschaftlicher Räume eine große Rolle spielte, kann als ein Wesensmerkmal der untersuchten spätgotischen mitteldeutschen Schloßarchitektur angesehen werden, das auch noch für den davon abgeleiteten deutschen Schloßbau des 16. Jahrhunderts von grundlegender Bedeutung war. Vor diesem Hintergrund lassen sich nicht nur viele innere, scheinbar regellose Grundrißlösungen erstmals erklären; vielmehr dürften auch die Plazierung ganzer Baukörper und sogar einzelne Gesamtgrundrisse hierdurch beeinflußt worden sein.
Später trat dieses Prinzip in Konflikt mit den regelmäßigen Idealgrundrissen der italienischen Renaissance.
Ein unerwartetes Bild bietet darüber hinaus das im frühen deutschen Schloßbau in diesem Umfang bisher nicht vermutete Vorhandensein von Rückzugsräumen für den herrschaftlichen Gebrauch. Diese Schreib-, Studier- oder Werkräume konnten, wie die Albrechtsburg zeigt, den Wohnappartements angegliedert sein, oder aber Refugien in den oberen Regionen, besonders innerhalb von Türmen, bilden. Dies entsprach den im westeuropäischen Bereich bereits beobachteten zeitgenössischen Tendenzen der Raumentwicklung. In den oberen, weniger zugänglichen Regionen wurden außerdem gerne die Frauenwohnbereiche, Sammlungsräume oder Bibliotheken plaziert.
Das 16. Jahrhundert brachte hinsichtlich der funktionalen Ausdifferenzierung nur einen zurückhaltenden Wandel der in der Spätgotik gefundenen Lösungen. Eine grundlegende architektonische Neuerung war aber in Deutschland im ersten Drittel des 16. Jahrhunderts die Einführung separater Tafelstuben für die herrschaftliche Mahlzeit. Auch bei der Anlage dieser herrschaftlichen Sonderräume wurde auf eine mehrseitige und damit repräsentative Befensterung geachtet. Mit ihrem Aufkommen war ein langsamer Bedeutungsverlust der um 1500 noch als gemeinsamer Alltagsspeiseraum genutzten Hofstuben verbunden. Diese Hofstuben blieben zwar auch noch das ganze 16. Jahrhundert hindurch unverzichtbare Bestandteile eines Schlosses, erfuhren aber keine künstlerische Weiterentwicklung mehr und verloren langsam ihren ursprünglichen Rang. Die ebenfalls zum Grundraumprogramm gehörenden Hauptsäle, die als heizungslose Räume in den untersuchten frühen Schloßbauten nicht zur täglichen Nutzung vorgesehen waren, erreichten dagegen im Laufe des 16. Jahrhunderts architektonisch eine größere Autonomie und wurden nun mit reicher wandfester Ausstattung bzw. Bildprogrammen versehen; so erst wurden sie auf Kosten der Hofstuben zu den Hauptrepräsentationsräumen großer Schloßanlagen.
Anhand der untersuchten Bauten konnte nachgewiesen werden, daß der frühe mitteldeutschen Schloßbau in der funktionalen Differenzierung der ambitioniertesten Bauten zwar weitgehend der westeuropäischen Entwicklung entsprach, darüber hinaus aber eine Reihe von Detaillösungen hervorgebracht hat, die dort unbekannt waren. Diese spezifisch deutschen Traditionen, die bereits im 15. Jahrhundert eigenständig entwickelt waren, wurden unabhängig von stilistischen Wandlungen im wesentlichen bis ins 17. Jahrhundert fortgeführt. Erst dann wurden verstärkt französische Traditionen der inneren Raumorganisation rezipiert, die zu typischen Elementen auch des deutschen Schloßbaus des Barocks wurden. [...].
 

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