Stephan Hoppe (home)

Hoppe, Stephan: Die ursprüngliche Raumorganisation des Güstrower Schlosses und ihr Verhältnis zum mitteldeutschen Schloßbau. Zugleich Beobachtungen zum "Historismus" und zur "Erinnerungskultur" im 16. Jahrhundert. In: Forschungen zu Burgen und Schlössern Bd. 5. Burgen und frühe Schlösser in Thüringen und seinen Nachbarländern. München, Berlin 2000, S. 129 - 148.

Der folgende Auszug aus dem gedruckten Text ist nicht zitierfähig!

Nachdem 1557, kurz nach dem Regierungsantritt Herzog Ulrichs von Mecklenburg (reg. 1552/55 - 1603) Teile seiner Residenz in Güstrow abgebrannt waren, begann der Herzog bereits im folgenden Jahr (1558) mit dem Neubau zweier Renaissanceflügel auf der alten Burgstelle.  Ulrich schloß sich damit gleichzeitig den Bauunternehmungen seines Bruders, Herzog Johann Albrechts I. von Mecklenburg, an, der bereits seit 1553 aufwendige Renaissancebauten in Wismar und Schwerin initiiert hatte.

Als Baumeister konnte Herzog Ulrich Franz Parr, einen bisher in Schlesien tätigen Angehörigen einer wahrscheinlich italienischstämmigen  Baumeisterfamilie gewinnen,   unter dessen Leitung der Güstrower Neubau bis 1565 mit Ausnahme der nie ausgeführten Osthälfte des Südflügels äußerlich weitgehend abgeschlossen wurde. Die Arbeiten an der Innenausstattung zogen sich allerdings noch bis Anfang der 80er Jahre hin.
Auf den beiden übrigen Seiten des Schloßhofes wurde die parrsche Neuanlage zunächst durch stehengebliebene Bauteile der alten Burg ergänzt, die nach einem weiteren Brand 1586, diesmal im Nordflügel, in zwei Baukampagnen 1587/88 im Norden und 1594 im Osten durch Neubauten des aus den Niederlanden stammenden Baumeisters Philipp Brandin ersetzt wurden. Da die Flügel dieser zweiten Bauphase 1795 zu großen Teilen abgetragen worden sind  und nur unzureichende Pläne ihres inneren Aufbaus überliefert sind, beschränkt sich die vorliegende Rekonstruktion der ursprünglichen Raumorganisation auf die von Parr errichteten Schloßteile.
Spätere Umnutzungen haben im Laufe der Jahrhunderte besonders in den Obergeschossen zu einer schrittweisen Entkernung des Güstrower Schlosses geführt, die erst durch die jüngsten Restaurierungen der 1960er und 1970er Jahre teilweise wieder rückgängig gemacht worden ist, wobei im Detail aber auch Neuschöpfungen entstanden sind. Die heutige Raumabfolge gibt also nur bedingt die ursprüngliche wieder und läßt in der Regel nicht mehr unmittelbar auf die intendierte Erstnutzung schließen. Auf die alte Raumorganisation der parrschen Bauteile wurde bis jetzt nur von Gerd Baier am Rande einer andersartigen Themenstellung eingegangen;  dies allerdings nur punktuell unter Hinzuziehung vereinzelter Hinweise in den zeitgenössischen Baurechnungen, nicht aber als Rekonstruktion einer zusammenhängenden Gesamtstruktur. Als Quellen zur ehemaligen Raumorganisation werden im folgenden zusätzlich zu den bereits in der Forschungsliteratur beachteten, in der Regel isolierten Raumnennungen in den zeitgenössischen Bauakten verschiedene jüngere Inventarverzeichnisse des 17. und 18. Jahrhunderts herangezogen, von denen besonders ein im Jahre 1628 entstandenes in weiten Teilen noch die Raumorganisation der Erbauungszeit widerspiegelt.   Hinzu kommen einige, etwas schematische Pläne des 18. Jahrhunderts.  Da die bei den jüngsten Restaurierungen gewonnenen Erkenntnisse erst partiell publiziert worden sind  und eine umfassende Bauaufnahme und -forschung noch aussteht, können die folgenden Ausführungen im Detail zwar nur vorläufigen Charakter haben, sie erlauben aber nicht nur, das ehemalige Raumprogramm der ersten Bauphase schon jetzt im Gesamtzusammenhang zu beurteilen, sondern lassen auch das von Franz Parr zugrundegelegte Verhältnis von Architektur und funktion Kontext in einem neuen Licht erscheinen.
 


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Die Rekonstruktion der ausgeführten Raumorganisation des Güstrower Residenzschlosses läßt ein bis ins Detail schlüssiges und in sich homogenes funktionales wie architektonisches Konzept erkennen. Damit ist die These von Gernentz, daß der Güstrower Ostflügel in seiner heutigen Gestalt nur das entstellend vollendete Fragment einer ursprünglich achsensymmetrischen Planung sei, endgültig widerlegt.  Die beiden von Franz Parr errichteten Schloßflügel sind offensichtlich von Anfang an in ihrem feldseitigen wie auch hofseitigen Erscheinungsbild unregelmäßig konzipiert worden. Während das Raumprogramm in seiner Gesamtheit weitgehend den aktuellen Gepflogenheiten größerer Residenzschlösser in Mitteldeutschland wie dem Torgauer und besonders dem Dresdener Schloß folgte, wirft allerdings seine konkrete Realisation einige Fragen auf. Wie aus dem Vergleich mit dem von Jakob Parr maßgeblich gestalteten, etwas älteren Brieger Residenzschloß hervorgeht, das dessen Sohn Franz Parr mit Sicherheit gut gekannt hat, muß die Familie Parr gut mit den neueren italienischen Baugewohnheiten vertraut gewesen sein.  Das Brieger Schloß besaß nicht nur einen dem Rechteck angenäherten, blockartigen Grundriß, sondern vor drei Hoffassaden lief eine durchgehende, dreigeschossige Loggia um, die über geradläufige Treppen nach italienischem Vorbild erschlossen wurden (Abb. 11).  Die turmartige, mehrachsige Erschließung des Güstrower Schlosses und die isolierte Plazierung der dortigen Loggia müssen also auf die bewußte Beachtung regionaler Gestaltungstraditionen zurückgehen.

Daß der unregelmäßige Außenbau des Güstrower Schloß aber nicht unreflektiertes Produkt dieser lokalen Bautraditionen war, sondern von Franz Parr bewußt als Gestaltungsmittel, letztendlich aber wohl als Bedeutungsträger angestrebt worden ist, belegt die Analyse des Verhältnisses von innerer Raumstruktur und Außenbau. In Mitteldeutschland hatte sich seit dem Bau der kursächsischen Albrechtsburg über Meißen ab 1471 eine hochkomplexe Schloßbaukunst herausgebildet, in der, aufbauend auf den Prinzipien der spätgotischen Architektur, die unregelmäßige äußere Gestalt von Baukörpern bewußt dazu genutzt wurde, um den herrschaftlichen Räumen mehrseitige Belichtung und vielfältige Ausblicke zu ermöglichen.  Auch die Bauten der 1530er und 1540er Jahre in Torgau, die in der Regel zu den Inkunabeln des deutschen Renaissanceschloßbaus gezählt werden, stehen noch in dieser Tradition facettierten Bauens  (vgl. Abb. 10). Erst mit der zunehmenden Rezeption der italienischen Renaissance wurde der Wunsch nach regelmäßigeren, geschlosseneren Außenbaukörpern stärker und verdrängte zunehmend die alte Bauweise. Die kursächsischen Schlösser in Dresden (ab 1548) und die Augustusburg (ab 1568) sind dafür instruktive Beispiele; andernorts wurde aber auch noch länger an der älteren Tradition festgehalten, wie z. B. die Annaburg oder das Schloß in Freiberg zeigen.
Vor diesem Hintergrund ist es von grundlegender Bedeutung, daß das Güstrower Schloß in seiner konkreten Realisation - anders als im funktionalen Raumprogramm - in Wirklichkeit keiner dieser beiden Traditionen folgt. Zwar könnte man auf den ersten Blick meinen, daß hier die ältere, spätgotische Auffassung vom engen Zusammenhang von innerer Raumstruktur und äußerer Erscheinung bzw. des Entwerfens „von innen nach außen“ weitergeführt worden sei. Dies ist jedoch nicht der Fall. Wie bereits oben beschrieben, hat Parr die Facettierung der Außenfassade an keiner Stelle dazu genutzt, hochrangigen Räumen eine zusätzliche Fensterfront zu geben. Während dies sich im Sinne der älteren Tradition bei den Tafelstuben in Südflügel angeboten hätte und trotzdem darauf verzichtet wurde, hat er im Torrisalit sogar scheinbar ungeschickt lediglich eine funktional untergeordnete Kammer plaziert. Die beiden Westrisalite stellen somit reine fassadengliedernde Formen dar, wie sie in dieser Konsequenz im Kontext der älteren mitteldeutschen Schloßarchitektur nicht üblich waren. Auch an der Giebelseite des Südflügels, wo nicht nur die Kopfwand sondern auch der kleine Achteckturm die Möglichkeit zu mehrseitiger Belichtung gegeben hätten, hat Parr lediglich eine nachgeordnete Schlafkammer plaziert. Der Eckturm erscheint somit ebenfalls funktionslos im Sinne einer reinen Architekturform oder einer bildhaften Formel.  Zu allem Überfluß sind die beiden Ecktürme der Westfront in ihren Grundrißmaßen deutlich verschieden, ohne daß sich dafür eine konstruktive oder funktionale Begründung angeben ließe. Ihre Gestaltung verweigert offensichtlich bewußt eine symmetrische Figuration.
Das Thema der vorliegenden Ausführungen ist die ursprüngliche Raumorganisation des Güstrower Schlosses und das Verhältnis von Funktion und formaler Grundrißgestaltung, also lediglich ein Einzelaspekt der Architektur Franz Parrs. Leider können in diesem knappen Rahmen die angedeuteten Interpretationen nicht vollständig weiter verfolgt werden. Es wird jedoch schon jetzt deutlich, daß Franz Parr beim Entwurf des Güstrower „Renaissanceschlosses“ in weiten Bereichen das für ihn unregelmäßige und vermeintlich willkürliche Äußere älterer, d. h. spätgotischer Schloßbauten der Jahre zwischen 1470 und 1540 zitiert hat, ohne aber deren eigentliche Essenz, die ausgeklügelte wechselseitige Bedingtheit von funktionaler Struktur und Baukörpergestalt, zu übernehmen. Das Güstrower Schloß ist auf diese Weise ein abstrahiertes Abbild eines älteren Schloßtyps geworden, dessen Bildhaftigkeit gerade in dem Verzicht auf die ehemals damit verbundene funktionale Komponente um so deutlicher wird. Damit liegt hier der in diesem Zusammenhang bisher kaum analysierte Fall vor, daß die Anwendung älterer Stiltendenzen nicht - im Sinne echten Nachlebens - auf die nur zögerliche Übernahme der Stilprinzipien der italienischen Renaissance bzw. deren ungenügende Kenntnis zurückzuführen ist, sondern als bewußt retrospektiver Aneignungsprozeß älterer Architektursprache durch einen bereits dem ungebrochenen Traditionszusammenhang entwachsenen Architekten.
Ein bei allen Besonderheiten doch frappierend ähnliches Phänomen hat kürzlich Anne-Marie Sankovitch anhand einiger französischer Renaissancekirchen des zweiten Drittel des 16. Jahrhunderts beschrieben.  Beim Entwurf der Pariser Kirche Saint-Eustache (1532 ff.) und anderer Bauten haben die Baumeister zur Implemation der neuen italienischen Einzelformen unter Umgehung der noch lebendigen Tradition der Flamboyantgotik bewußt auf Modelle der Romanik und französischen Hochgotik zurückgegriffen. Stand dort allerdings nach Sankovitch die Aneignung einer gewissen Klassizität auf dem Umweg regionaler Retrospektion im Vordergrund, so handelt es sich in Güstrow um eine andere Art von Vergangenheitsaneignung, da hier eine unklassische Stilstufe bewußt als Alternative zu klassischen - und damit nach unserer geläufigen Vorstellung nicht nur moderneren sondern auch „würdigeren“ - Lösungen wie dem Dresdener oder auch dem Brieger Schloß formuliert wird. Franz Parr hat, ohne auch nur eine einzige Detailform  aus der Gotik zu übernehmen, in Güstrow im Prinzip und wohl auch in den Augen der Zeitgenossen ein - als Stilphänomen verstandenes - altdeutsches Schloß gebaut.
Angesichts der Exponiertheit des Ergebnisses ist kaum davon auszugehen, daß es sich hier um eine solitäre und persönliche Entscheidung von Franz Parr gehandelt hat; der Anstoß dürfte vielmehr auf der Auftraggeberseite zu suchen sein. Leider ist aber die Kunsttätigkeit Herzog Ulrichs bis jetzt so wenig untersucht, als daß sich der Schloßbau überzeugend in eine Leitidee einordnen ließe.  In einem programmatischen Aufsatz hat jedoch 1996 Klaus Graf (Homepage) von historischer Seite aus auf eine Vielzahl von Beispielen eines „Historismus“ der Zeit des endenden Mittelalters und der  beginnenden Neuzeit in Mitteleuropa hingewiesen und eine systematische Erforschung dieser „Erinnerungskultur“ angemahnt. Der von ihm vorgeschlagene Begriff der „Erinnerungskultur“ hat den Vorteil, daß er ein weites Spektrum von Phänomenen vereinen kann, ohne aber bereits deren Zielsetzung a priori zu definieren. Leider ist unser Bild von der Kunstentwicklung der Frühen Neuzeit immer noch viel zu stark von dem Fortschrittsmodell der Moderne geprägt, als daß entsprechende Phänomene bis jetzt auch nur systematisch identifiziert und gesammelt worden wären. Die auf der Rekonstruktion des bisher wenig beachteten funktionalen Kontextes und auf dem Zufall des biographischen Hintergrundes des Architekten aufbauende Analyse des Parr´schen Schloßbaus in Güstrow zeigt außerdem, wie komplex die Voraussetzungen für den Nachweis einer echten historistischen Haltung sind. Die lange vernachlässigte Erforschung der mitteleuropäischen Architektur des 15. und 16. Jahrhunderts  erlaubt derzeit noch kaum eine systematische Analyse, da das Werk der Baumeister und die Geisteswelt der Auftraggeber allenfalls schlaglichtartig auf neustem wissenschaftlichen Stand bearbeitet sind.
 
 
 
 
 


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